Feuerwehr

Worum geht es?

Der bauliche Zustand der alten Feuerwehr muss den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspre­chen. Das betrifft in erster Linie die Sicherheit und die Einsatzbereitschaft der Mitglieder. Hier gibt es einen Nachholbedarf, zu dem das Dorf verpflichtet wurde. Das wirft zwei entscheidende Fragen auf: Renovierung der alten Feuerwehr – oder ein kostspieliger Neubau?

Gibt es nur die Wahl zwischen Neubau oder Sanierung entscheidet sich die BfM für die Sanierung. Nach dem letzten Architektenentwurf ist die Sanierung günstiger und zwar nicht nur um ca. 70.000 EUR sondern insgesamt sogar um ca. 200.000 EUR, da dem Neubauentwurf der große Gemeinschaftsraum fehlt (ca. 50 qm weniger Bruttogrundfläche). Werden außerdem bestimmte energetische Standards  berücksichtigt, können bei Sanierung weit höhere Tilgungszuschüsse/Förderungen beantragt werden (2050%!), als für einen Neubau (5%!). Förderungen von Feuerwehrneubauten in SchleswigHolstein werden dagegen kaum bis gar nicht mehr unterstützt, die Haushaltslage in CoronaZeiten tut ihr übriges, das Finanzierungsrisiko für einen Neubau ist aus unserer Sicht sehr hoch. Die Gemeinde benötigt nicht noch ein weiteres Gebäude, um das sie sich kümmern muss. Außerdem bliebe der „Dorfkern“ mit einer Sanierung in Gemeindehand.

Sollte der Gemeinderat dennoch für einen Neubau stimmen, ist die BfM gegen einen Verkauf des „Dorfkerns“ zur Finanzierung, denn anders als die AWM will die BFM das „Tafelsilber“ im Dorfkern nicht in Baugrundstücke umwandeln und veräußern, sondern für die Gemeinde und zukünftige Generationen erhalten. Dazu gehört der Erhalt und die energetische Sanierung des Quartiers/ Dorfkerns an der Kirche, z.B. mit erweitertem Kindergarten, Räume für Gemeindetrecker, Werkzeuge und Gemeindewerkstatt, vielleicht Café/ Treffpunkt für die Gemeindemitglieder. Dafür müsste eine (geförderte) Kostenschätzung für eine energetische Sanierung des Feuerwehrgebäudes erstellt werden. Da nun keine baulichen Vorgaben für ein Feuerwehrgebäude mehr zu berücksichtigen wären, könnte man flexibel kostenorientiert agieren.

Es gibt Quartierförderung, die mehrere Gebäude mit einbezieht, aber auch Einzelmaßnahmen nach und nach sind denkbarz.B. mit einem 20prozentigem Tilgungszuschuss bei KFWKrediten bei energetischer Sanierung. Das Lehrerwohnhaus ist nach Gutachten nur noch aufwendig sanierbar und sollte daher mittelfristig abgerissen werden (es sei denn, es gäbe noch anders lautende Gutachten, die einen Erhalt rechtfertigen). Die Option „Quartiererhaltung plus Neubau“ ist jedoch finanziell sehr risikoreich, deshalb ziehen wir die zeitgemäße Weiternutzung des Feuerwehrgebäudes am jetzigen Standort unbedingt vor. Nach Angaben der FeuerwehrUnfallkasse (HFUK) besteht Handlungsbedarf bis Mitte 2023, die Frist könnte sich auch verlängern, sobald mit den geforderten Umbaumaßnahmen begonnen wurde.

Die grundsätzlichen Zweifel, ob Mustin überhaupt eine (teure) eigene Feuerwehr haben muss, bleiben bei der BfM aber bestehen und auch im Dorf gibt es Nachfragen, ob so viel Geld für eine sehr ungewisse Zukunft der eigenen Feuerwehr ausgegeben werden sollte. Können wir uns eine neue Feuerwehr überhaupt leisten? Diese Diskussion werden wir wahrscheinlich öffentlich noch intensiver führen müssen, zumal der jetzige Bürgermeister die (finanzielle) Zukunft des Dorfes regelmäßig in düsteren Farben malt. Argumente und Beispiele von kommunaler Zusammenlegung oder die Einrichtung von Löschgruppen und deren praktische Auswirkungen könnten wir von Nachbargemeinden einholen, z.B. durch einen Bericht aus Pogeez (Zusammenlegung) oder Dargow (Löschgruppe).

UMSETZUNG

Der vorliegende Entwurf des Architekten muss auf energetische Sanierung hin überprüft und überarbeitet  werden,  damit  bestimmte  Förderungen  greifen  können.  Dafür  wird  ein zertifizierter  Energie‐Effizienzexperte  beauftragt  (gefördert  mit  Mitteln  der  BAFA),  der  die Pläne/  das  Gebäude  autonom  oder  besser  mit  dem  Architekten  gemeinsam  an  die Fördermöglichkeiten  anpasst  und  sie  auch  gleich  berechnet.  Die  Bauarbeiten  sind  so  zu planen, dass die Fahrzeuge in der Halle verbleiben können und das Gebäude (natürlich mit Einschränkungen) wärend der Bauphase weiter genutzt werden kann.

FINANZIERUNG

Wir gehen nach dem Architektenentwurf von Bruttokosten von ca. 800.000 Euro aus. Wichtig ist, dass ein Teil der Abbruchkosten in dem Sanierungsentwurf bereits enthalten ist. Die kämen bei einem Neubau auch noch dazu, außerdem werden die Vorplanungskosten noch abgezogen. Seit Januar 2021 gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), außerdem entsprechende KFW‐Programme. Noch nicht alle Richtlinien sind bekannt, ein zertifizierter Energie‐Effizienzexperte wird uns beraten und die Anträge stellen. Weiterhin wollen wir teilweise Rücklagen des Dorfes einsetzen und eventuell geeignete Bauplätze erschließen und verkaufen.

  • Rücklagen: Laut Kämmerei des Amtes Lauenburgische Seen beträgt die Rücklage der Gemeinde zur Zeit ca. 230.000 EUR, die Rücklage Wasserhaushalt ebenfalls ca. 230.000 EUR. Hier wäre laut Empfehlung ein interner Kredit zu 0% Zinsen möglich. Aufgrund der extrem niedrigen Zinsen ist aber ein kompletter Verbrauch der Rücklagen nicht erforderlich oder sinnvoll.

 

  • Verkauf von Bauplätzen: Wenn es sich unter Berücksichtigung der Zusatzkosten für Kläranlagen und weiterer dörflicher Infrastruktur lohnt. Defensive Beispielrechnung: ca. 20 € pro qm Erlös für die Gemeinde (nach Abzug aller Erwerbs‐ und Erschließungskosten) und 20 Plätze à 700qm gleich 700*20*20 = 280.000 Euro. Bis 2030 darf Mustin 32 neue Wohneinheiten schaffen.

 

  • Kreditaufnahme: z.B. 400.000 EUR zu fast 0% Zinsen. Bei einer Laufzeit von 20 Jahren tilgen wir 20.000 EUR pro Jahr, bei 30 Jahren ca. 13.300 EUR. Das ist in etwa der Betrag, den wir zur Zeit noch jährlich für Zins und Tilgung für das DGH zahlen. Da die ersten drei Jahre tilgungsfrei sind, werden wir voraussichtlich nur fünf Jahre parallel zur DGH Tilgung zahlen müssen. Für die Tilgung können bei Bedarf auch Teile unserer Rücklagen eingesetzt werden oder die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken. Wir streben eine Energieeffizienzklasse an, die einen Tilgungszuschuss von mindestens 20% erlaubt, damit würden uns am Ende der Laufzeit 80.000 EUR erlassen, d.h. wir tilgen nur 16 statt 20 Jahre. Der Kredit wird erst aufgenommen, wenn die Kosten anfallen/ klar sind, d.h. frühestens im Jahr 2022/23.

 

Das gesamte Immobilienkonzept der BfM kann hier heruntergeladen werden.