GASTHOF

UNSERE POSITION

Der Gasthof soll am bisherigen Standort erhalten und neu verpachtet werden, er wird von den BfM als eigenständiges Objekt betrachtet, das nicht zur Quersubventionierung anderer Gebäude und Gemeindeaufgaben benutzt werden darf. Wir sind überzeugt, dass der Erhalt und  die  Verpachtung  des  Gasthofes  im  Dorf  mehrheitlich  gewünscht  wird  und  zur Lebensqualität und zur nachhaltigen Aufwertung des Standortes Mustin beiträgt (Badestelle, Dorfgemeinschaftshaus), außerdem weitere Synergieeffekte generiert (Feiern/Auslastung im Dorfgemeinschaftshaus,  Regionalität,  Tourismus  u.a.).  Damit  liegt  eine  Weiterverpachtung auch  im  Interesse  des  Naturparks  Lauenburgische  Seen  und  der  Aktiv‐Region  im Lauenburgischen. Auf die Einnahmen, die mit der Verpachtung generiert werden, kann und darf die Gemeinde nicht verzichten.

UMSETZUNG

Es  gibt  bereits  eine  vom  Gemeinderat  eingesetzte  Arbeitsgruppe,  die  sich  um  die Weiterverpachtung  des  Gasthofes  kümmert  und  Bewerber*innen  einlädt.  Abgesehen  von den  Corona‐Einschränkungen,  die  die  Suche  natürlich  verzögern,  wünschen  wir  uns  eine zeitnahe  Vorstellung  der  aussichtsreichen  Bewerber*innen  und  die  Zustimmung  des Gemeinderates, damit ein neuer Pachtvertrag zügig abgeschlossen werden kann.

FINANZIERUNG

Der  Gasthof  soll  sich  größtenteils  selbst  tragen.  Mit  der  neu  verhandelten  Pacht  und  den umgelegten  Nebenkosten  sollten  die  jährlichen  Unterhaltungs‐  (=Reparaturen)  und Bewirtschaftungskosten  zu  decken  sein.  Einzelheiten  weiß  die  Arbeitsgruppe,  sie  wird  eine angemessene  Pacht  verhandeln.  Wir  gehen  davon  aus,  dass  durch  den  Gaststättenbetrieb zusätzlich Gewerbesteuereinnahmen für die Gemeinde in Höhe von einigen Tausend Euro imJahr generiert werden.

Falls  ‐  je  nach  Verhandlungen  mit  den  Bewerber*innen  ‐  noch  Investitionen  auf  die Gemeinde  zukommen  sollten,  würden  wir  für  eventuelle  (energetische)  Sanierungen  und Modernisierungen  auch  Förderungen  aus  der  „Aktiv‐Region“  und  der  GAK (Gemeinschaftsaufgabe  Küste)  beantragen,  z.B.  für  das  kleine  „Verkaufshäuschen“  an  der Badestelle. Einen Reparaturstau gibt es nach unserer Kenntnis derzeit nicht. Das Dach wurde z.B. 2019 repariert.

Wir sind nicht der Auffassung, dass der Gasthof im laufenden Betrieb alle Investitionskosten der  letzten  Jahrzehnte  einspielen  oder  einen  jährlichen  Gewinn  für  die  Gemeinde erwirtschaften  muss,  obwohl  er  es  nach  jetzigem  Stand  täte.  So  wie  auch  andere Gemeindeaktivitäten  erhalten  und  bezuschusst  werden,  sind  für  uns  auch  hier  Zuschüsse durch  die  Gemeinde  ‐  falls  überhaupt  erforderlich  –  tragbar.  Das  ist  uns  der  Erhalt  der Gastronomie  im  Dorf  wert.  Die  Zahlen  des  derzeitigen  Bürgermeisters,  wonach  sich  der Gasthof  bisher  nicht  rentiert  hätte,  sind  für  uns  nicht  nachvollziehbar  und  auch  für  eine Zukunftsperspektive  der  Gastronomie  im  Dorf  über  Jahrzehnte  gerechnet  nicht  passend. Denn Grundstück und Gebäude bleiben der Gemeinde ja als Investition erhalten.

Das gesamte Immobilienkonzept der BfM kann hier heruntergeladen werden.