DER KINDERGARTEN

Die BfM möchten das jetzige Kindergarten-Gebäude, die „Alte Dorfschule“, weiterhin als Kindergarten nutzen und – falls erforderlich – energetisch sanieren sowie die vorhandenen Wohnungen ausbauen. Wir streben zunächst aber eine Verlängerung der Übergangslösung im Dorfgemeinschaftshaus an, um den Bedarf besser einschätzen zu können – besonders im Hinblick auf den großen Kindergarten­neubau in Sterley (Fertigstellung in 2022 geplant), der den Bedarf an Plätzen auch in Mustin stark be­einflussen wird.

Wir schlagen daher vor, dass ein energetisches Sanierungskonzept für den alten Kindergarten erstellt wird. Außerdem sollte die Woh­nung im Obergeschoss so umgebaut werden, dass die Räume rechtlich abgesichert für ausreichend neue Kindergartenplätze genutzt werden können. Das aktuelle Angebot des Architekten sieht keine öffentliche Förderung vor. Ein Kostenvergleich mit bzw. ohne öffentliche Förderung wurde nie durchgeführt.

Bei allen Fragen dazu sollten besonders die Betroffenen, also die Kirchengemeinde als Träger, ErzieherInnen und Eltern in die Diskussionen mit einbezogen werden, was bisher ebenfalls nicht geschehen ist.

 

FINANZIERUNG 

Wir möchten energetische Sanierungsförderung mit KindergartenFörderung verbinden. Ein zeitgemäßes energetisches Sanierungskonzept kann mit bis zu 50% Zuschuss gefördert werden, die Umsetzung je nach Maßnahme mit weiteren Fördermitteln und Zuschüssen, z.B aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude (BEG NWG). Bis zu 1.000 EUR pro qm Nettowohnfläche Förderung (Zuschuss/Tilgungszuschuss/Kredit) sind z.B. für die Dämmung von Wänden und Geschossdecken möglich, genaueres würde der/die beauftragte Energieberater*in (der ebenfalls bis zu 80% gefördert wird) kalkulieren. Erst wenn diese Zahlen auf dem Tisch liegen läßt sich beurteilen, ob sich eine energetische Sanierung finanziell lohnt oder nicht!

Für Umbauten kann es für die Gemeinden pro neu geschaffenem Kindergartenplatz 75% Zuschuss vom Kreis geben, gedeckelt bei 15.000 Euro pro Platz (laut Auskunft Kämmerei Amt Lauenburgische Seen/Richtlinie des Landes SchleswigHolstein). Als Beispiel würden bei zehn neuen Plätzen also maximal 150.000 Euro Zuschuss fließen, der Gemeindeanteil betrüge in diesem Szenario ca. 50.000 Euro, also weniger als der Betrag, den man (nach dem Architektenentwurf) einsparen würde bei einer Sanierung statt eines Neubaus der Feuerwehr, womit ein weiterer Finanzierungsbaustein genannt ist.

Letztlich kann der tatsächliche Finanzierungsbedarf aber erst kalkuliert werden, wenn eine ausreichende Kostenschätzung vorliegt. Das Gebäude hat nach dem Sachverständigengutachten von J. Tittmann aus dem Jahr 2019 einen Sachwert von 710.826,06 Euro mit einer Restnutzungsdauer von 5070 Jahren, und einem Ertragswert von knapp 500.000 Euro, da verbietet sich schon aus wirtschaftlichen Gründen jede Überlegung, das Gebäude abzureißen und den Bauplatz (Bodenwert nach Gutachten Tittmann 2019: 95.850 Euro) zu verkaufen. Durch Ausbau und Sanierung setzen wir außerdem auf mehr Mieteinnahmen von dem Träger, eine Reduzierung der laufenden Kosten durch Energieeinsparung und auf weniger Reperaturkosten.

Das gesamte Immobilienkonzept der BfM kann hier heruntergeladen werden.